Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der IMPULS Werbeagentur OG gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der IMPULS Werbeagentur OG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote der IMPULS Werbeagentur OG sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der IMPULS Werbeagentur OG gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der IMPULS Werbeagentur OG als angenommen, sofern die IMPULS Werbeagentur OG nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der IMPULS Werbeagentur OG für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die IMPULS Werbeagentur OG ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die IMPULS Werbeagentur OG ein Honorar in der Höhe von 15 % des über sie abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen der IMPULS Werbeagentur OG, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der IMPULS Werbeagentur OG.
Alle der IMPULS Werbeagentur OG erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der IMPULS Werbeagentur OG sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der IMPULS Werbeagentur OG schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die IMPULS Werbeagentur OG den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten der IMPULS Werbeagentur OG, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der IMPULS Werbeagentur OG eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich an die IMPULS Werbeagentur OG zurückzustellen.
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der IMPULS Werbeagentur OG ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der IMPULS Werbeagentur OG für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die IMPULS Werbeagentur OG nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der IMPULS Werbeagentur OG, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der IMPULS Werbeagentur OG. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an die IMPULS Werbeagentur OG zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht (von IMPULS Werbeagentur OG gestalteten Werbemitteln) verwertet, so ist die IMPULS Werbeagentur OG berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der IMPULS Werbeagentur OG nicht zulässig.
Alle Leistungen der IMPULS Werbeagentur OG einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der IMPULS Werbeagentur OG und können von der IMPULS Werbeagentur OG jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der IMPULS Werbeagentur OG darf der Kunde die Leistungen der IMPULS Werbeagentur OG nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der IMPULS Werbeagentur OG durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der IMPULS Werbeagentur OG und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der IMPULS Werbeagentur OG, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der IMPULS Werbeagentur OG erforderlich. Dafür steht der IMPULS Werbeagentur OG und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
Für die Nutzung von Leistungen der IMPULS Werbeagentur OG bzw. von Werbemitteln, für die IMPULS Werbeagentur OG konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung der IMPULS Werbeagentur OG notwendig. Dafür steht die IMPULS Werbeagentur OG im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen. Für alle vom Kunden gelieferten Inhalte ist vom Kunden Sorge zu tragen ob das Urheberrecht bei ihm liegt.
Die IMPULS Werbeagentur OG ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die IMPULS Werbeagentur OG und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
Alle Leistungen der IMPULS Werbeagentur OG (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge und Farbausdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die IMPULS Werbeagentur OG veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
Die IMPULS Werbeagentur OG bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er IMPULS Werbeagentur OG eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die IMPULS Werbeagentur OG. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der IMPULS Werbeagentur OG. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der IMPULS Werbeagentur OG – entbinden die IMPULS Werbeagentur OG jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Die Rechnungen der IMPULS Werbeagentur OG sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der IMPULS Werbeagentur OG. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die IMPULS Werbeagentur OG schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die IMPULS Werbeagentur OG zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Beweislastumkehr gemäß § 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der IMPULS Werbeagentur OG beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die IMPULS Werbeagentur OG keinerlei Haftung.
Die IMPULS Werbeagentur OG wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den der IMPULS Werbeagentur OG vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine der IMPULS Werbeagentur OG vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein der IMPULS Werbeagentur OG vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung der IMPULS Werbeagentur OG für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die IMPULS Werbeagentur OG ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die IMPULS Werbeagentur OG nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) IMPULS Werbeagentur OG selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die IMPULS Werbeagentur OG schad- und klaglos: der Kunde hat die IMPULS Werbeagentur OG somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die IMPULS Werbeagentur OG aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von drober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der IMPULS Werbeagentur OG ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort ist der Sitz des Beraters der IMPULS Werbeagentur OG. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der IMPULS Werbeagentur OG und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der IMPULS Werbeagentur OG örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die IMPULS Werbeagentur OG ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.